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konzeptpark GmbH

Branchenlösungen

 

Zulassungen

Alleinarbeiter-Zulassung

Das Z-Tracker-System erfüllt die Anforderungen nach BGR 139 und entspricht der Prüfungsgrundlage nach DIN V VDE V0825-11 :2007-12 und DIN V VDE V 0825- 1:2004.

Durch den Einsatz des Z-Tracker-Systems können auch Alleinarbeiter, z. B. Waldarbeiter, Mitarbeiter von Wach-, Sicherungs- und Revierwachdiensten, Kläranlagen etc., punktgenau geortet werden.

In Notfällen kann die Situation schnell erfasst und nötige Rettungsmaßnahmen sofort eingeleitet werden.


ATEX-Zulassung

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ZELM aus Braunschweig hat die EG-Baumusterprüfbescheinigung für den Z-Tracker aus dem Hause konzeptpark erteilt.

Das mobile Ortungsgerät Z-Tracker erhielt die EG Baumuster-prüfbescheinigung:

ZELM 07 ATEX 0351

Der Z-Tracker ist somit für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zugelassen.

Dadurch ermöglicht es der Z-Tracker ATEX, Einsatzkräfte in gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären nahezu lückenlos zu überwachen wodurch nun auch die Arbeitssicherheit in Chemieunternehmen, Industrieanlagen, Raffinerien etc. enorm erhöht wird.



Weiterhin entspricht der Z-Tracker folgenden Richtlinien und stimmt mit folgenden Normen bzw. Dokumenten überein:

  • 1994/9/EG
  • 1999/5/EG
  • 1999/519/EG
  • DIN EN 60079-0:2006
  • DIN EN 60079-11:2007
  • EN 301511:2001
  • EN 300328-2:2002
  • EN 301 489-01 v.1.2.1 (7-2000)