Das Z-Tracker-System erfüllt die Anforderungen nach BGR 139 und entspricht der Prüfungsgrundlage nach DIN V VDE V0825-11 :2007-12 und DIN V VDE V 0825- 1:2004.
Durch den Einsatz des Z-Tracker-Systems können auch Alleinarbeiter, z. B. Waldarbeiter, Mitarbeiter von Wach-, Sicherungs- und Revierwachdiensten, Kläranlagen etc., punktgenau geortet werden.
In Notfällen kann die Situation schnell erfasst und nötige Rettungsmaßnahmen sofort eingeleitet werden.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ZELM aus Braunschweig hat die EG-Baumusterprüfbescheinigung für den Z-Tracker aus dem Hause konzeptpark erteilt.
Das mobile Ortungsgerät Z-Tracker erhielt die EG Baumuster-prüfbescheinigung:
ZELM 07 ATEX 0351
Der Z-Tracker ist somit für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zugelassen.
Dadurch ermöglicht es der Z-Tracker ATEX, Einsatzkräfte in gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären nahezu lückenlos zu überwachen wodurch nun auch die Arbeitssicherheit in Chemieunternehmen, Industrieanlagen, Raffinerien etc. enorm erhöht wird.
Weiterhin entspricht der Z-Tracker folgenden Richtlinien und stimmt mit folgenden Normen bzw. Dokumenten überein: